Bluhmod

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Stand 22.06.2007

I. Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns nicht bindend, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführen.

2. In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und uns zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.

II. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Unsere Preise gelten ab Werk, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese werden wir in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen.

2. Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig und im voraus vor Abholung/Lieferung der Ware zu zahlen. Der vorleistungspflichtige Käufer verzichtet insoweit ausdrücklich auf die Einrede des nicht erfüllten Vertrages.

3. Soweit für die Geschäftsbeziehung mit dem Käufer eine Deckungszusage unserer Kreditversicherung besteht gelten abweichend von Abs. 2 folgende Zahlungsbedingungen:
Gerechnet ab dem Datum der Rechnung sind unsere Rechnungen zahlbar innerhalb von 10 Kalendertagen mit 4% Skonto, vom 11. bis zum 30. Kalendertag mit 2,25% Skonto und ab dem 31. bis zum 60. Kalendertag netto. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist im Falle der bargeldlosen Überweisung die Gutschrift auf unserem Konto. Dem Käufer ist bekannt, dass unsere Kreditversicherung die Erteilung einer Deckungszusage für die Geschäftsbeziehung davon abhängig macht, dass er die zu seiner Bonitätsprüfung notwendige Selbstauskunft abgibt und die Kreditversicherung ermächtigt, auf seine Kosten über ihn eine Bankauskunft einzuholen.

4. Der Käufer ist zur Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur dann berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenstand aus dem gleichen Vertrag beruht.

III. Zahlung nach Fälligkeit

1. Bei Zahlungen nach Fälligkeit werden für jeden Tag des Verzuges Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

2. Vor dem vollständigen Ausgleich aller fälligen Rechnungen einschließlich etwaiger Zinsen sind wir dem Kunden auch aus keinem anderen Vertrag zur Lieferung verpflichtet. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug oder droht seine Zahlungsunfähigkeit oder tritt eine sonstige wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, sind wir berechtigt, zur Zahlung aller offenen Rechnungen eine Nachfrist von 6 Kalendertagen zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, für die noch nicht erledigten Lieferungen auch dann Vorkasse zu verlangen, wenn unsere Kreditversicherung eine Deckung erteilt hatte. Darüber hinaus sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz geltend zu machen.

BLUHM-KÖLN Bekleidungs GmbH & Co. KG
Welserstr. 6a, 51149 Köln,
Tel.: +49 (0) 2203 9780-0, Fax: +49 (0) 2203 9780-50, E-Mail: zentrale(at)bluhmod.de

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

IV. Liefer- und Leistungszeit

1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind unverbindlich. Nach Ablauf einer verbindlichen Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferfrist von 12 Kalendertagen in Lauf gesetzt. Nach Ablauf auch der Nachlieferfrist gilt der Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen als erfolgt. Der Rücktritt nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn der Käufer uns während der Nachlieferungsfrist erklärt, dass er auf der Erfüllung des Vertrages besteht. Wir werden jedoch von der Lieferverpflichtung frei, wenn der Käufer sich auf unsere Anfrage hin innerhalb der Nachlieferfrist nicht dazu äußert, ob er auf Vertragserfüllung besteht. Vor Ablauf der Nachlieferfrist sind Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.

2. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen und sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die Lieferfrist bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 5 Wochen zuzüglich Nachlieferungsfrist verlängert. Schadensersatzansprüche des Käufers sind in diesen Fällen ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Will der Käufer im Falle des verschuldeten Lieferverzugs Schadensersatz statt der Leistung beanspruchen, so muss er uns eine Vier-Wochen-Frist setzen mit der Androhung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Frist wird von dem Tage an gerechnet, an dem die Mitteilung des Käufers durch Einschreiben abgeht. Ist nach Ziffer 1 Satz 1 die Nachlieferfrist in Gang gesetzt, kann der Käufer Schadenersatz statt der Leistung nur geltend machen, wenn die vorgenannte Androhung mit Fristsetzung uns innerhalb der Nachlieferfrist zugegangen ist.

4. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

5. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

V. Gefahrübergang - Versand/Verpackung

1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung - gehen zu Lasten des Käufers.

2. Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der
Verpackungsverordnung nicht zurück. Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

3. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

VI. Gewährleistung/Haftung

1. Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für Kleidung, die bereits gewaschen oder gereinigt wurde, lehnt der Verkäufer jede Ersatzpflicht ab.

2. Rücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Avisierung und frei Haus Köln oder Neuss per Paketversand angenommen. Wir sind berechtigt, die Annahme anderweitig versandter Rücksendungen (Hängeversand) zu verweigern. Eventuell fehlerhafte, in Neuss gekaufte oder von Neuss aus versandte Ware muss direkt an Neuss retourniert werden. Eine Bearbeitung in Köln ist nicht möglich. Wird die Ware gleichwohl nach Köln gesandt, sind wir berechtigt, diese auf Kosten des Käufers gegen Berechnung einer Bearbeitungsgebühr nach Stundenaufwand zurückzusenden.

BLUHM-KÖLN Bekleidungs GmbH & Co. KG
Welserstr. 6a, 51149 Köln,
Tel.: +49 (0) 2203 9780-0, Fax: +49 (0) 2203 9780-50, E-Mail: zentrale(at)bluhmod.de
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

3. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von 12 Tagen nach Rückempfang der Ware. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Käufer zumutbar sind. Nach Ablauf der o.g. Frist hat der Käufer nur das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

4. Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Dessins stellen keinen Mangel dar. Dies gilt auch für handelsübliche Abweichungen.

5. Achtung! Bei Schriftwechsel und eventuellen Reklamationen ist unbedingt die Rechnungs- und Kunden-Nummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung nicht möglich und löst daher auch etwaige Schadensersatzansprüche seitens des Käufers nicht aus.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Pfänden wir die Vorbehaltsware, ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.

2. Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Käufer bestehen.

4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist Köln. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftsitz zu verklagen.

2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.